Der Weg zu einem Privatgutachten führt in der Regel für einen Fachanwalt für Medizinrecht. Nur diese Fachleute, als ausgebildete Juristen mit fundierten Kenntnissen medizinischer Handlungsabläufe, sind in der Lage, eine rechtliche Einordnung des Geschehenen vorzunehmen. Letztlich entscheidet jedoch immer ein Gericht über die Schuld- und Haftungsfrage.

Als Gutachter schaue ich auf die stattgefundenen Ereignisse aus der Sicht eines Facharztes und bewerte dabei den sog. fachärztlichen Standard. Dieser ist definiert durch den Grad der Übereinstimmung mit geltenden Leitlinien. Daneben ist good clinical practice, welches an dem allgemein üblichen, mehrheitlich akzeptierten Vorgehen aller Fachärzte gemessen wird, ein wichtiges Kriterium.

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Die „Leitlinien“ der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften sind systematisch entwickelte Hilfen für Ärzte zur Entscheidungsfindung in spezifischen Situationen. Sie beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und in der Praxis bewährten Verfahren und sorgen für mehr Sicherheit in der Medizin, sollen aber auch ökonomische Aspekte berücksichtigen. Die „Leitlinien“ sind für Ärzte rechtlich nicht bindend und haben daher weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung.

https://www.awmf.org/leitlinien.html

Auch ist der organisatorische Kontext einer Klinik entscheidend, welcher durch gesetzlichen Vorgaben definiert ist.

Die Patientenakte stellt den Ausgangspunkt meiner Arbeit dar. Erfahrungsgemäß erfahren betroffene Personen in vielen Fällen eine ausgeprägte Abwehrhaltung, wenn Sie als Privatperson ihre Behandlungsunterlagen einsehen wollen. Zum einen wird die Akteneinsicht mit hinhaltenden Verzögerungen erschwert, zum anderen wird oft nur ein kleiner Teil der Akte offengelegt. Es ist auch nicht selten, dass die Akte in unterschiedlichen Ausprägungen in der Form manipuliert wird, dass ein fehlerhafter Behandlungsablauf für den medizinischen Laien unsichtbar bleibt. Ob eine Akte vollständig ist, kann man als medizinischer Laie nicht ausreichend sicher beurteilen.

Sie können aktiv mithelfen, Ihren Fall aufzuklären. Fertigen Sie ein Gedächtnisprotokoll an. Jede Ihrer Wahrnehmungen ist wichtig, von den Geräuschen des CTG-Gerätes bis zur Farbe der Inneneinrichtung verschiedener Orte, an denen Sie sich im Krankenhaus befanden.

Gedächtnisprotokoll Download (pdf)

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